
Achtzehn Tabs waren offen auf meinem zweiten Monitor, und keiner davon gab mir dieselbe Antwort. Ich wollte nur wissen, ob eine kostenlose Vorlage für Impressum und Datenschutzerklärung reicht oder ob ich einen richtigen Impressum und Datenschutz Generator brauche. Jede Seite behauptete etwas anderes, jede klang überzeugend, und danach wusste ich weniger als vorher. Inzwischen nutze ich seit Monaten einen Generator statt fremder Textbausteine, und der Grund dafür lässt sich an genau diesem Abend mit den achtzehn Tabs festmachen: Eine Vorlage beantwortet gar nichts, sie behauptet nur. Ein Generator dagegen fragt so lange nach, bis er meine Website wirklich versteht — und genau das macht am Ende den Unterschied zwischen DSGVO-konform und bloß danach aussehend.
Eine kostenlose Vorlage aus dem Netz genügt nicht
Nein, jedenfalls nicht dauerhaft. Eine Vorlage ist wie ein Foto: Sie zeigt genau den Moment, in dem sie entstanden ist, und keinen Tag danach. Mein Impressum musste aber mit jedem neuen Tool auf meiner Website mitwachsen, mit jedem Kontaktformular, mit jedem Newsletter-Anbieter, den ich ausprobiert habe. Eine eingefrorene Vorlage kann das schlicht nicht leisten, egal wie sorgfältig sie ursprünglich formuliert war.
Mein erster Versuch war trotzdem kein Generator im heutigen Sinne, sondern ein kostenloses Tool, das ich 2019 irgendwo gefunden hatte. Es fühlte sich damals modern an, weil es wenigstens ein paar Fragen stellte, bevor es einen Text ausspuckte. Nur hatte sich seitdem so viel verändert, dass der erzeugte Text am Ende genauso starr dastand wie jede andere Vorlage. Ich erinnere mich noch, wie ich spätabends bei reinem Monitorlicht im sonst dunklen Zimmer den Cursor über genau diesem Absatz stehen ließ und merkte: Hier hat seit Jahren niemand mehr etwas angefasst.
Das hätte ich vorher wissen sollen: Der Unterschied liegt nicht im Wort 'Generator', sondern darin, ob im Hintergrund jemand die Rechtslage tatsächlich weiter beobachtet. Ein Tool, das seit Jahren niemand mehr pflegt, ist nur eine Vorlage mit einem schickeren Namen.

Ein Generator fragt, eine Vorlage schweigt
Ein guter Generator stellt Fragen, auf die ich manchmal keine sofortige Antwort hatte: Wo genau liegen meine Server, welche Cookies setzt mein Theme wirklich, läuft irgendwo noch ein Skript mit, das ich beim Einrichten längst vergessen hatte. Genau dieses Nachfragen ist der eigentliche Wert: nicht der fertige Text am Ende, sondern das, was ich über meine eigene Website dabei lerne.
Ich musste zum Beispiel nachschauen, welcher Anbieter hinter meinem Kontaktformular steckt, und die genaue Bezeichnung in die Datenschutzerklärung eintragen. Eine Vorlage hätte mich das nie gefragt, weil sie von meinem Kontaktformular schlicht nichts wusste.
Ob eine Website überhaupt impressumspflichtig ist, hatte ich für mich schon lange geklärt; hier ging es nur noch darum, diese Pflicht so schnell und sauber wie möglich zu erfüllen, statt Textbausteine aus fremden Quellen zusammenzusetzen. Die restlichen DSGVO-Grundlagen für den Start einer neuen Website sind ohnehin ein eigenes Kapitel, das ich an anderer Stelle ausführlicher aufgeschrieben habe.
Website-Recht im Dauer-Update
Website-Recht steht nie wirklich still, das war die zweite Lektion. Als das Urteil zu Google Fonts die Runde machte, aktualisierte sich mein Generator innerhalb weniger Tage von selbst, während meine alte Vorlage stumm blieb, weil sie ja niemand im technischen Sinn 'benutzt' hat. Wie man Google Fonts am Ende tatsächlich lokal einbindet, ist übrigens nochmal ein eigenes Thema für sich.
Als ich meinen ersten Newsletter rechtssicher mit Double Opt-In starten wollte, zeigte sich derselbe Effekt nochmal: Der Generator fragte automatisch nach, wie ich Einwilligungen jetzt einhole, ganz im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, während in meiner alten Vorlage vom Newsletter überhaupt nichts stand.

Das Etsy-Impressum für die eigene Domain
Ludmila Stanek schrieb mir eine sehr genaue Frage: Sie verkauft auf Etsy und wollte ihren Shop 2024 um eine eigene Domain erweitern. Reicht dafür das Impressum, das die Plattform ohnehin schon anzeigt, oder braucht die eigene Seite ein zweites, eigenständiges? Ich hatte bis dahin angenommen, das Plattform-Impressum würde automatisch mitgelten, sobald man dort ohnehin schon registriert ist.
Die kurze Antwort: Nein, eine eigene Domain mit eigenem Inhalt braucht ein eigenes Impressum, unabhängig davon, was die Verkaufsplattform im Hintergrund bereits zeigt. Für Ludmila hieß das konkret, denselben Generator noch einmal für die neue Domain durchzugehen, statt das Etsy-Impressum einfach zu verlinken.
Den Cookie-Banner ehrlich gestalten
Neulich öffnete ich meine eigene Seite auf dem Handy und blieb an etwas hängen, das mir am Schreibtisch nie aufgefallen war: Der Button zum Ablehnen stand genauso groß und genauso farbig da wie der Button zum Zustimmen. Vorher hatte ich das nie bewusst geprüft, ich hatte dem Generator einfach vertraut und den Banner nie aus Nutzerperspektive angeschaut.
Seitdem gehört das zu meinem festen Check nach jeder Änderung: Ablehnen und Zustimmen sollten optisch gleich viel Gewicht haben, sonst nützt die technisch sauberste Einwilligungslogik wenig. Welches Cookie-Banner am Ende tatsächlich zu WordPress passt, ist wieder eine andere, sehr technische Frage für sich.
Solopreneur-Tipps für den Umstieg auf einen Generator
Birgit Tönnis, die freiberuflich Webseiten gestaltet und mit der ich mich regelmäßig austausche, sieht das Ganze deutlich nüchterner als ich: Für sie ist ein Impressum-Generator einfach ein weiterer Posten auf der technischen Checkliste vor dem Launch, kein Grund für schlaflose Nächte.
Meine Faustregel inzwischen: Sobald ein neues Tool auf die Website kommt — Kontaktformular, Newsletter, Analyse — aktualisiere ich zuerst den Generator und erst danach alles andere. Offen bleiben trotzdem einige Baustellen, die jede für sich ein eigenes Thema sind: wie ich Bilder auf meiner Website rechtssicher nutze, wie eine Datenschutzerklärung auch ganz ohne Anwalt entsteht, ob ich als Texterin überhaupt eigene AGB brauche, ob ein AV-Vertrag mit meinen Tools nötig ist und wie sich YouTube-Videos einbinden lassen, ohne gleich mitzutracken.
Als Nächstes schaue ich mir wahrscheinlich an, warum ich für mein DSGVO konformes Kontaktformular einen Generator nutze, denn auch dort gab es Fallstricke, die ich zuerst unterschätzt hatte. Bis dahin bleibt es bei der einen Erkenntnis, die den Umstieg wirklich wert war: Ein Generator ersetzt kein Rechtsstudium, aber er ersetzt zuverlässig die Panik vor der nächsten Änderung.
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