Mein Rechtsweg

Warum ich den Haftungsausschluss für externe Links auf meinem Blog nutze

Fünfzig externe Links. So viele kamen zusammen, als ich letzten Oktober an einem Tisch am Rand vom Marktplatz in der Leipziger Innenstadt meine alten Blogartikel durchgeklickt und mitgezählt habe – jeder einzelne ein kleines Risiko, falls die verlinkte Seite morgen gehackt wird oder ihren Inhalt komplett austauscht. Als freiberufliche Texterin, die erst seit Kurzem mit einer eigenen Website unterwegs ist, saß mir sofort die Frage im Nacken: Bin ich als Solopreneurin eigentlich mitverantwortlich, nur weil ich irgendwann auf einen Link geklickt habe, der heute woanders hinführt? Genau da hat mich das Thema Haftungsausschluss für externe Links gepackt und nicht mehr losgelassen.

Bevor es weitergeht, kurz zur Transparenz: Ich bin keine Juristin, sondern Texterin, die ihre eigene Website Schritt für Schritt rechtssicher macht und hier ehrlich aufschreibt, was funktioniert und was nicht. In diesem Beitrag stecken Affiliate-Links zu Tools, die ich selbst einsetze – kaufst du darüber, bekomme ich eine kleine Provision, für dich ändert sich am Preis nichts. Für alles, was über meine persönliche Erfahrung hinausgeht, gehört eine echte Rechtsberatung durch eine Fachperson dazu, nicht mein Tagebuch.

Ende Oktober: die Sache mit der Störerhaftung

Mein Impressum und meine Datenschutzerklärung standen zu dem Zeitpunkt schon, nachdem ich gelernt hatte, warum ein Generator für mich einfacher war als Vorlagen zusammenzusuchen. Trotzdem ließ mich die Frage der externen Links nicht los. Der Fachbegriff dafür heißt offenbar Störerhaftung, ein Wort, das schon beim Lesen nach Ärger klingt. Ins letzte Detail wollte ich gar nicht einsteigen – mir reichte die Grundidee, dass man unter Umständen mitverantwortlich gemacht werden kann, wenn man von einem Problem beim verlinkten Inhalt wusste und trotzdem nichts unternommen hat.

Es folgten etliche Abende vor YouTube, um ehrlich zu sein. Ich habe mir DSGVO-Erklärvideos in Serie reingezogen, mitgeschrieben, genickt, mich am Ende jedes Videos kurz erleuchtet gefühlt. Passiert ist trotzdem: nichts. Keine Zeile Text, kein Entwurf, nicht mal eine Notiz, die ich zwei Tage später noch verstanden hätte. Wissen zu sammeln fühlte sich produktiv an, war es aber nicht, solange ich es nirgendwo eingebaut habe.

Handschriftliche Notizen zu Impressum, Datenschutz und Haftungsausschluss für externe Links auf einem Schreibtisch

Wie viele veraltete Paragraphen zitiert man eigentlich, ohne es zu merken?

Renée, eine Grafikdesignerin aus Hamburg, die ich aus einer DSGVO-Facebook-Gruppe kenne, hat mich vor genau diesem Fehler bewahrt. Wir schreiben uns seit einer Weile Screenshots von Datenschutztexten hin und her, wenn irgendwo etwas unklar ist, und sie hat mich gewarnt, dass viele frei kopierbare Disclaimer-Textbausteine im Netz noch auf Gesetze verweisen, die inzwischen überholt sind – Stichwort TDDDG. Aus Hamburger Perspektive, meinte sie, schaue man bei sowas ohnehin genauer hin als anderswo.

Ein IT-Sicherheitsberater bringt mich im Januar ins Grübeln

Anfang Januar, an einem x-beliebigen Dienstagabend, saß ich mit einem möglichen Kunden am Telefon, der hauptberuflich als IT-Sicherheitsberater arbeitet, und das Thema kam von ganz allein aufs Tapet. Er erzählte mir, dass pauschale 'Ich distanziere mich von allem'-Formulierungen bei technisch versierten Lesern eher unprofessionell wirken – so, als hätte man selbst keine Ahnung, was auf der eigenen Seite überhaupt verlinkt ist. Das saß. Ich hatte bis dahin gedacht, je pauschaler der Disclaimer, desto sicherer bin ich, und musste diesen Gedanken ziemlich schnell wieder einkassieren.

Genau wie ich vorher schon für meine Bilder eine rechtssichere Lösung ohne teure Abmahnung gefunden hatte, wollte ich jetzt dasselbe für meine Links. Ich landete bei easyRechtssicher, einem Generator, der seit acht Jahren am Markt ist und bei dem laut eigenen Zahlen nur rund 2,72 Prozent der Kundschaft eine Rückerstattung verlangen – für mich ein Zeichen, dass das Tool hält, was es verspricht. Als der fertige Text auf dem Bildschirm stand, bin ich so nah rangerückt, dass ich hinterher meine eigenen Fingerabdrücke am Rand des Monitors gesehen habe, weil ich jedes Wort noch mal einzeln lesen wollte.

Manfred, der schon meinen allerersten Artikel gelesen hat und ab und zu ausführlich in den Kommentaren mitdiskutiert, brachte es später aus seiner alten PR-Zeit auf den Punkt: Ein guter Disclaimer sei am Ende Erwartungsmanagement, kein Versteck. Seit ich easyRechtssicher für diesen Teil meiner Website nutze, ist genau das mein Gefühl – ich wirke rechtlich sauber, ohne wie eine verängstigte Anfängerin zu klingen, die noch nie im Internet unterwegs war.

Woche zehn: die Anfrage, die einfach durchging

In der zehnten Woche, nachdem ich mich überhaupt ernsthaft mit dem ganzen Rechtskram beschäftigt hatte, kam über mein Kontaktformular die erste Anfrage von einer echten potenziellen Kundin rein – Häkchen bei der Datenschutz-Checkbox gesetzt, keine Fehlermeldung, kein Systemabsturz, einfach ein ganz normales E-Mail-Postfach, das sich meldete. Kein Feuerwerk, keine Musik im Hintergrund. Nur die stille Erleichterung, dass etwas, das ich monatelang gefürchtet hatte, im entscheidenden Moment einfach funktioniert hat.

Drumherum sind in denselben Monaten noch ein paar andere Baustellen kleiner geworden. Ob ich überhaupt ein Impressum brauche, hatte sich für mich längst geklärt, genau wie die Frage, wie ich meine Datenschutzerklärung ohne Anwalt selbst auf die Beine stelle. Welches Cookie-Banner wirklich DSGVO-konform in WordPress läuft, mit einem sauber funktionierenden Ablehnen-Button, hat mich fast so viel Nerven gekostet wie der Haftungsausschluss selbst. Eine Checkliste für den ersten Website-Monat hätte mir zu Beginn einiges erspart, und Google Fonts lokal statt über Google einzubinden, stand ebenfalls früh auf meiner Liste. Wie ich meinen ersten Newsletter rechtssicher mit Double-Opt-In gestartet habe, war ein eigenes Kapitel für sich, genau wie die eigenen AGB, die ich als Texterin irgendwann brauchte, ein AV-Vertrag mit den Tools, die ich täglich nutze, und die Frage, wie man YouTube-Videos einbindet, ohne gleich Tracking-Cookies mitzuliefern.

So habe ich meine Angst vor externen Links gegen einen Haftungsausschluss eingetauscht

Heute, im Juli 2026, würde ich über meine anfängliche Panik am liebsten laut lachen. Ein Haftungsausschluss für externe Links nimmt einem nicht die Pflicht ab, seine Links hin und wieder mit gesundem Menschenverstand zu prüfen – er ist kein Zauberspruch. Was er mir wirklich gebracht hat, ist die eine Lektion, die ich jeder Solopreneurin mitgeben würde: Rechtssicherheit ist kein Zustand, den man einmal erreicht und abhakt, sondern eine Gewohnheit, die man sich Stück für Stück aufbaut, am besten mit einem Werkzeug, das Gesetzesänderungen im Hintergrund für dich mitverfolgt, statt dass du jedes Mal von vorne recherchierst. Bei mir übernimmt das inzwischen easyRechtssicher, und falls du gerade vor derselben Frage stehst, lohnt sich ein Blick darauf allemal, aber nicht, weil es dir jede Verantwortung abnimmt, sondern weil es dir die immer gleiche Recherche erspart, damit du wieder Zeit für die Arbeit hast, für die du eigentlich angetreten bist.

Haftungsausschluss:
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