Mein Rechtsweg

Wie ich Bilder auf meiner Website rechtssicher ohne teure Abmahnung nutze

Ein Bild ohne nachweisbaren Lizenznachweis kann eine Abmahnung auslösen, noch bevor der dazugehörige Blogartikel überhaupt online ist. Genau darum geht es bei Bildrechten auf der eigenen Website: nicht Paragrafen auswendig lernen, sondern ein paar klare Prüfschritte verinnerlichen, die als Abmahnschutz jedes Mal wieder greifen. Website-Recht wirkt am Anfang wie ein Berg, aber bei Bildern lässt sich dieser Berg in überschaubare Kontrollfragen zerlegen.

Kurzer Hinweis, bevor es weitergeht: Diese Seite enthält Affiliate-Links zu Tools, die ich selbst für meine eigene Website nutze. Kaufst du darüber etwas, bekomme ich eine kleine Provision, für dich ändert sich am Preis nichts. Ich bin keine Juristin, sondern Texterin, die sich das hier alles selbst erarbeitet hat – bei einem echten Zweifelsfall lohnt sich der Griff zum Telefon zu einer Fachanwältin für IT-Recht.

Bildrechte checken, bevor der Upload-Button überhaupt in Sicht kommt

Bevor ein Bild überhaupt in den Medien-Ordner wandert, kläre ich drei Dinge: Woher stammt die Datei, welche Lizenz gilt dafür, und was verlangt diese Lizenz von mir. Kommt das Bild von einem Stockportal, genügt meist ein Screenshot der Lizenzseite direkt beim Download, nicht erst Wochen später, wenn sich die AGB des Anbieters vielleicht schon geändert haben. Kommt es von einer Kollegin, einem Kunden oder aus einer Kooperation, frage ich aktiv nach, ob die Person überhaupt das Recht hat, es weiterzugeben, und lasse mir das schriftlich bestätigen, und sei es nur per E-Mail.

Vorher sah mein Vorgehen anders aus: stundenlang DSGVO-YouTube-Videos geschaut, danach aber nichts davon konkret umgesetzt. Jede Erklärung verpuffte, wenn ich sie nicht in eine wiederholbare Prüfroutine übersetzte.

CC0, CC-BY & Co.: Was die Lizenzkürzel wirklich bedeuten

Die Lizenzkürzel klingen nach Geheimsprache, sind es aber nicht. Creative Commons-Lizenzen wie CC0 erlauben die Nutzung ohne Namensnennung, während CC-BY genau diese Namensnennung zur Bedingung macht – meist in einer bestimmten Form, direkt am Bild oder in einem gesammelten Credits-Bereich.

Bei gekauften Stockfotos ist die Lizenz oft enger gefasst als gedacht: Manche Anbieter erlauben die Nutzung nur für eine bestimmte Anzahl an Seitenaufrufen oder schließen redaktionelle Fotos für werbliche Zwecke aus. Meine Faustregel: Wenn eine Lizenzseite mehr als zwei Absätze braucht, um zu erklären, was erlaubt ist, lese ich sie zweimal, bevor ich das Bild überhaupt in den Editor ziehe.

Muss der Name der Fotografin ins Impressum oder direkt unters Bild?

Die Antwort hängt von der Lizenz ab, nicht von meiner Vorliebe. Manche Anbieter verlangen die Namensnennung direkt am Bild, sichtbar für jede Besucherin, andere akzeptieren eine Sammelliste im Impressum oder auf einer eigenen Credits-Seite. Steht in der Lizenz ausdrücklich „am Bild", reicht keine versteckte Liste irgendwo unten auf der Seite.

Automatisch geschützt ist ein Foto im deutschen Urheberrecht übrigens schon ab dem Moment der Aufnahme, ganz ohne Anmeldung irgendwo, das erklärt, warum ein vermeintlich altes oder unwichtiges Bild trotzdem noch geschützt sein kann.

Screenshots und Social-Media-Grafiken: die unterschätzte Falle

Was ich gerne früher gewusst hätte: Auch ein Screenshot eines fremden Social-Media-Posts ist keine rechtsfreie Zone, selbst wenn er nur zur Veranschaulichung in einem Blogartikel dient. Der Post gehört weiterhin der Person, die ihn erstellt hat, ein Screenshot ändert daran nichts. Bei eigenen Screenshots von Programmen oder der eigenen Website ist die Lage entspannter, weil ich selbst Urheberin des gezeigten Materials bin – kritisch wird es erst, sobald fremde Inhalte im Bildausschnitt auftauchen: ein Firmenlogo, ein fremdes Foto, ein Zitat mit Namen.

Meine Prüffrage dafür lautet: Wäre der Screenshot auch ohne den fremden Inhalt noch aussagekräftig? Wenn nein, brauche ich entweder eine Erlaubnis oder verzichte auf den Screenshot.

Bildmaterial von internationalen Kooperationspartnern reicht hier oft nicht

Bei Kooperationen mit Partnerinnen aus den USA zeigt sich das Problem am deutlichsten. Deren Standardlizenzen sind oft auf das eigene Rechtssystem zugeschnitten und decken deutsche Anforderungen an Namensnennung oder Weiterverwendung nicht automatisch ab.

Renée, eine Grafikdesignerin aus Hamburg, mit der ich mich über eine DSGVO-Gruppe austausche, geht Fragen wie diese methodisch an: Sie schreibt zuerst die offene Frage auf, probiert dann eine Lösung aus und hält am Ende fest, ob es funktioniert hat. Genau dieses Prinzip wende ich inzwischen auch bei internationalem Bildmaterial an: Bei einer Kooperation frage ich immer explizit nach, ob die Lizenz eine Nutzung außerhalb der USA erlaubt, bevor ich das Bild überhaupt in Betracht ziehe.

So kontrolliere ich Bildrechte, ohne jede Woche neu zu recherchieren

Manfred, der die Einträge hier seit dem allerersten Artikel liest und sie in seinem eigenen Coaching-Netzwerk weiterempfiehlt, hat mich neulich im Basislager Co-Working in Leipzig-Zentrum gefragt, wie ich eigentlich sicherstelle, dass sich Lizenzbedingungen nicht heimlich unter mir ändern.

Als Maßstab dafür, ob ein System wirklich hält, nehme ich bis heute den ersten eigenen Newsletter-Versand: Zwei Stunden lang kam danach keine Anwaltsmail. Seitdem verlasse ich mich bei rechtlichen Fragen lieber auf ein Tool als auf mein Gedächtnis, auch bei Bildern.

easyRechtssicher übernimmt für mich die laufende Kontrolle, wenn sich Lizenzbedingungen oder rechtliche Anforderungen ändern, ohne dass ich jede Anbieter-Seite einzeln abklappern muss. Wie ich mit easyRechtssicher eine rechtssichere Website als Solopreneur baue beschreibt, wie ich das Tool für meine gesamte Seite aufgesetzt habe, nicht nur für Bilder.

Für den allerersten Überblick über die eigenen Pflichten war außerdem der DSGVO Schritt-für-Schritt Generator hilfreich – verständlich geschrieben, ohne Juristendeutsch, auch wenn er sich eher auf Datenschutz als auf Bildrechte im engeren Sinn konzentriert.

Warum ich für mein DSGVO konformes Kontaktformular einen Generator nutze zeigt eine ganz ähnliche Überlegung: lieber einmal in ein System investieren, als jede Woche aufs Neue zu recherchieren, ob sich irgendwo eine Regel geändert hat.

Wer gerade selbst vor dem ersten Bild-Upload zögert, findet bei easyRechtssicher einen soliden Ausgangspunkt für Solopreneurinnen ohne juristischen Hintergrund – nicht als Ersatz für eine Anwältin bei einem echten Streitfall, aber als erste verlässliche Absicherung.

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