Mein Rechtsweg

Warum ich Affiliate Links richtig kennzeichnen muss um sicher zu bloggen

Eigentlich sollte es ein Moment zum Korkenknallen sein. Es war spät am Abend, ich saß gerade noch am Laptop, um eine letzte Mail zu Ende zu tippen, als mein Handy aufleuchtete. Eine Benachrichtigung von einem meiner Partnerprogramme: Die erste Affiliate-Provision war da. Ein kleiner Betrag, aber mein allererstes Geld, das ich direkt über meine neue Website verdient hatte. Aber statt Stolz spürte ich sofort diesen ekligen Kloß im Hals. Ein flaues Gefühl in der Magengrube, das ich mittlerweile nur zu gut kenne, breitete sich aus. Ich starrte auf den Blogartikel, aus dem der Klick kam, und fragte mich: Habe ich diesen verdammten Link überhaupt richtig markiert? Oder steht morgen schon ein Brief vom Anwalt im Kasten?

Mitte November: Der kalte Tee und die große Unsicherheit

Ich erinnere mich noch genau an diesen Abend Mitte November. Der kalte Rest meines Pfefferminztees stand vergessen auf dem Schreibtisch, während das blaue Licht des Monitors meine müden Augen brennen ließ. Ich scrollte panisch durch meine alten Blogposts. Ich hatte zwar überall brav ein kleines *Affiliate in die Fußzeile oder ans Ende des Textes gequetscht, aber fühlte sich das richtig an? Nein. Es fühlte sich an wie damals in der Schule, wenn man die Hausaufgaben nur halbherzig vom Nachbarn abgeschrieben hat und hofft, dass der Lehrer nicht genau hinschaut.

Das Problem ist: Im Internet wird so viel Halbwissen verbreitet. In irgendeinem Forum hatte ich gelesen, dass ein Sternchentext reicht. Jemand anderes meinte, man müsse gar nichts machen, solange man „ehrlich empfiehlt“. Aber wenn man wie ich 2024 seine erste eigene Website gestartet hat und sich mühsam durch DSGVO und Cookie-Banner gekämpft hat, weiß man eines: „Gefühlte Rechtssicherheit“ ist so viel wert wie eine Steuererklärung, die man auf einen Bierdeckel schreibt. Es reicht nicht.

Nahaufnahme eines Monitors mit einer Suche nach Abmahnungen bei Affiliate-Links.

Ich tippte mit zittrigen Fingern das Wort „Abmahnanwalt“ in die Suchmaske. Jedes Mal, wenn ich das tue, fühle ich mich, als würde ich Symptome googeln – man landet immer bei der schlimmsten Diagnose. Ich merkte schnell: Meine winzige Kennzeichnung in der Fußzeile war wahrscheinlich so wirksam wie ein Apothekenbeipackzettel, den man ungelesen wegwirft. Wenn der Leser erst suchen muss, ob ich Geld für eine Empfehlung bekomme, dann ist das rechtlich dünnes Eis. Sehr dünnes Eis.

Anfang Februar: Paragrafen-Dschungel statt Schreibfluss

Anfang Februar beschloss ich, das Thema ein für alle Mal zu klären. Ich konnte nicht mehr ruhig schlafen, wenn ich wusste, dass da draußen Dutzende Links lauerten, die mich angreifbar machten. Also grub ich mich durch die Texte der Wettbewerbszentrale. Ich bin keine Juristin – ich bin Texterin aus Leipzig, die eigentlich nur über kreative Prozesse schreiben will. Aber wer bloggt, muss eben auch ein bisschen zum Paragrafen-Reiter werden. Ich habe gelernt, dass wir hier in Deutschland zwei große Wächter haben, die uns über die Schulter schauen.

Da ist zum einen der § 5a Abs. 4 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Dieser Paragraph regelt die Kennzeichnungspflicht für kommerzielle Inhalte. Er besagt im Grunde: Wenn du eine geschäftliche Handlung vornimmst (und ein Affiliate-Link mit Provisionsabsicht ist genau das), muss der kommerzielle Zweck erkennbar sein. Und zwar sofort. Nicht erst, nachdem der Leser drei Minuten gesucht hat.

Und dann gibt es noch den § 22 Abs. 1 MStV (Medienstaatsvertrag). Der schreibt vor, dass Werbung als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt getrennt sein muss. Das ist wie im Fernsehen: Da steht auch groß „Dauerwerbesendung“ in der Ecke, wenn es um die Wurst geht. Warum sollte das auf meinem kleinen Blog anders sein? Nur weil ich keine Millionen Follower habe, heißt das nicht, dass die Regeln für mich nicht gelten. Ich fühlte mich ein bisschen wie bei einem Behördengang: Man braucht für alles einen Stempel, und wehe, die Farbe ist nicht die richtige.

Eine Hand markiert wichtige Stellen in Gesetzestexten zum Wettbewerbsrecht.

Nach etwa drei Wochen: Die Erkenntnis über die „Werbe-Falle“

Nach etwa drei Wochen intensiver Recherche und dem Umbau meiner ersten Artikel kam die große Erkenntnis. Ich hatte immer gedacht, dass die Kennzeichnung als „Werbung“ meine Leser abschreckt. Dass sie denken: „Ah, die will mir nur was verkaufen.“ Aber das Gegenteil ist der Fall. Transparenz schafft Vertrauen. Gerade in meiner Leipziger Community schätzen die Leute Ehrlichkeit. Wenn ich schreibe: „Hey, wenn du über diesen Link kaufst, kriege ich einen Kaffee spendiert, aber für dich kostet es nicht mehr“, dann ist das fair.

Hier kommt aber der Kniff, den ich fast übersehen hätte – mein persönlicher „Aha-Moment“: Die Kennzeichnung als „Werbung“ ist oft eine rechtliche Falle, weil sie erst recht den Verdacht der unzulässigen Schleichwerbung schürt, statt ihn bei Affiliate-Links zu entkräften, wenn man sie falsch platziert. Viele benutzen englische Begriffe wie „Ad“ oder „Sponsoring“. Aber deutsche Gerichte sind da knallhart. „Ad“ verstehen vielleicht wir Digital Natives, aber meine Tante Erna aus Gohlis weiß vielleicht nicht, was das bedeutet. Deshalb bin ich dazu übergegangen, ganz klar „Anzeige“ oder „Werbung“ zu schreiben. Das ist eindeutig.

Ich habe damals auch gelernt, dass es nicht reicht, den Link nur farblich hervorzuheben. Es muss Text dabei stehen. Ich nutze heute ein System, bei dem jeder Affiliate-Link ein klares Label bekommt. Das war anfangs mühsam, fast so wie damals, als ich lernte, wie ich Bilder auf meiner Website rechtssicher nutze, ohne ständig Angst vor einer Urheberrechtsklage haben zu müssen. Es ist ein Prozess des Lernens.

An einem grauen Dienstagnachmittag: Vom Hobby zum Profi-System

An einem grauen Dienstagnachmittag im späten Frühjahr saß ich da und überarbeitete den letzten meiner alten Artikel. Es war eine Sisyphusarbeit, aber mit jedem Link, den ich korrekt markierte, wurde der Kloß in meinem Hals kleiner. Ich habe für mich ein System entwickelt: Vor jedem Blogpost, der Affiliate-Links enthält, steht jetzt ganz oben ein kleiner Disclaimer. Und jeder Link selbst ist mit einem (Werbung) oder einem Sternchen markiert, das sofort oben im Text aufgelöst wird.

Was ich jedem Solopreneur raten kann: Wartet nicht, bis die erste Provision kommt, um euch Gedanken zu machen. Macht es von Anfang an richtig. Es fühlt sich so viel besser an, wenn man weiß, dass das Fundament steht. Ich nutze mittlerweile auch Tools, die mir helfen, mein Impressum und meine Datenschutzerklärung aktuell zu halten, weil ich gemerkt habe, dass man als Einzelkämpferin einfach nicht alles im Kopf behalten kann. Warum ich einen Impressum und Datenschutz Generator statt Vorlagen nutze, habe ich ja schon mal aufgeschrieben – es ist die gleiche Erleichterung wie bei den Affiliate-Links.

Eine erledigte Checkliste auf einem ordentlichen Schreibtisch neben einem Laptop.

Heute kann ich mich über jede Provision freuen, egal wie klein sie ist. Das flaue Gefühl ist weg. Wenn mein Handy jetzt aufleuchtet, denke ich nicht mehr an Abmahnanwälte, sondern daran, dass meine Arbeit wertgeschätzt wird. Und das Beste: Meine Leser stören sich überhaupt nicht an dem Wort „Werbung“. Sie wissen, dass ich Zeit und Herzblut in meine Texte stecke. Transparenz ist kein Hindernis für den Erfolg, sondern die Basis dafür.

Natürlich bin ich immer noch keine Juristin. Alles, was ich hier schreibe, sind meine Erfahrungen aus dem Schützengraben der Selbstständigkeit. Wenn du unsicher bist, frag bitte einen echten Experten oder schau bei der Wettbewerbszentrale vorbei. Aber eines kann ich dir versprechen: Der Aufwand lohnt sich. Sicher zu bloggen bedeutet, frei zu schreiben. Und diese Freiheit ist jeden Klick wert.

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