Mein Rechtsweg

Preisauszeichnungspflicht für Dienstleistungen als Freelancerin richtig umsetzen

Es war wieder einer dieser Abende in Leipzig, an denen das Licht der Straßenlaternen in der Südvorstadt so melancholisch durch mein Fenster schimmerte. Mein Teeglas war längst kalt – eine undefinierbare Kräutermischung, die eigentlich gegen Stress helfen sollte – und ich starrte auf den Cursor meiner neuen Leistungsseite. Da stand es, dieses verlockende, aber auch irgendwie feige: 'Preise auf Anfrage'.

Eigentlich wollte ich nur Texte schreiben. Aber 2024, als ich meine erste eigene Website startete, fühlte sich jeder Klick im Backend wie ein Gang durch ein rechtliches Minenfeld an. Ich bin keine Juristin, nur eine Texterin, die versucht, ihre Miete zu bezahlen, ohne dabei eine Abmahnung zu kassieren, die so teuer ist wie ein gebrauchter Kleinwagen. Das Thema Preisauszeichnungspflicht schob ich wochenlang vor mir her, wie eine Steuererklärung, bei der man weiß, dass man nachzahlen muss.

Mitte November: Das blaue Licht der Erkenntnis

Ich erinnere mich noch genau an diesen Abend im Spätherbst. Draußen war es stockfinster, und das helle, bläuliche Licht meines Monitors war in der dunklen Leipziger Wohnung die einzige Lichtquelle, während ich Paragraphen wälzte, die sich anfühlten wie der Beipackzettel einer sehr komplizierten Kopfschmerztablette. Ich war über den Begriff 'Preisangabenverordnung', kurz PAngV, gestolpert.

Zuerst dachte ich: Ach, das gilt doch nur für Supermärkte, die den Grundpreis für 100 Gramm Butter angeben müssen. Aber weit gefehlt. Der zentrale Paragraph der Preisangabenverordnung, die 1, ist ein kleiner, fieser Allrounder. Er besagt im Grunde: Wer Verbrauchern gewerbsmäßig Leistungen anbietet, muss Endpreise angeben. Punkt. Nix mit 'Schau mal, wie nett ich bin, ich sag dir den Preis später'.

An diesem Abend wurde mir klar, dass mein 'Preis auf Anfrage' vielleicht gar nicht so schlau war, wenn ich mich an Privatpersonen richte. Ich hatte dieses flaue Gefühl im Magen, als ich das Wort 'Ordnungswidrigkeit' im Gesetzestext las und an meine unvollständige Preistabelle dachte. Es ist dieses Gefühl, das man hat, wenn man merkt, dass man seit zwei Jahren ohne gültigen TÜV fährt – eine Mischung aus Panik und dem Drang, sofort alles zu löschen.

Notizbuch mit Skizzen zur Unterscheidung von B2B und B2C Preisen.

Ein grauer Januarmorgen: Die Sache mit der Mehrwertsteuer

Der Januar in Leipzig ist meistens so grau wie ein Behördenflur. An einem dieser Morgen saß ich mit meinem Notizbuch da und versuchte, das Chaos zu ordnen. Mein größter Denkfehler war bisher: 'Ich bin doch B2B-Texterin, ich schreibe für Firmen, da ist das alles egal.' Aber was, wenn sich ein Coach bei mir meldet, der rechtlich als Verbraucher gilt? Oder ein Autor, der privat seine Biografie lektorieren lassen möchte?

Ich lernte auf die harte Tour: Sobald die Website nicht explizit und ausschließlich ('Nur für gewerbliche Kunden!') den B2B-Bereich anspricht, greift die volle Härte der PAngV gegenüber Verbrauchern. Das bedeutet: Endpreise. Und Endpreis heißt inklusive Umsatzsteuer. In Deutschland ist der Regelsteuersatz Umsatzsteuer meistens 19 Prozent. Wenn ich also 100 Euro schreibe, meint der Gesetzgeber, dass da die Steuer schon drin sein muss. Wenn ich aber eigentlich 100 Euro *plus* Steuer wollte, habe ich mich gerade selbst um mein Mittagessen gebracht.

Dann ist da noch die Sache mit der Kleinunternehmerregelung. Wer unter der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze Vorjahr von 22000 Euro bleibt, weist keine Steuer aus. Das muss man dann aber auch so hinschreiben. Es ist wie beim Ausfüllen von Formularen beim Einwohnermeldeamt: Ein falsches Kreuzchen, und man fängt von vorne an. Ich saß da und korrigierte meine Entwürfe zum gefühlt hundertsten Mal. Damals hätte ich auch gerne gewusst, wie man seinen Domain Namen rechtlich prüfen kann, bevor man das ganze Branding darauf aufbaut, aber das ist eine andere Geschichte.

Nach etwa drei Wochen Recherche: Die Falle der Preistransparenz

Hier kommt der Punkt, der mich fast wahnsinnig gemacht hat und den ich so in keinem Standard-Ratgeber gefunden habe. Überall liest man: 'Sei transparent! Schreib deine Preise hin!' Aber als Freelancerin für kreative Dienstleistungen ist das ein zweischneidiges Schwert. Ich habe gemerkt, dass die strikte Preistransparenz auf der Website meine Verhandlungsmacht bei komplexen Projekten schwächen kann.

Wenn ich einen Festpreis für 'einen Blogartikel' hinschreibe, reduziert mich das für den Kunden auf einen reinen Preisvergleich. Er sieht nur: 'Texterin A kostet 150 Euro, Texterin B kostet 120 Euro.' Dass mein Text aber vielleicht eine dreistündige Recherche und SEO-Optimierung beinhaltet, sieht er in der nackten Zahl nicht. Die Gefahr ist, dass man den individuellen Mehrwert völlig aus den Augen verliert, nur um der Preisangabenverordnung gerecht zu werden.

Mein Learning daraus: Ich arbeite jetzt mit 'Ab'-Preisen oder Paketbeispielen für Verbraucher, mache aber sehr deutlich, dass individuelle Angebote immer Vorrang haben. Es ist ein Balanceakt zwischen rechtlicher Pflicht und strategischer Klugheit. Man will ja nicht klingen wie ein Discounter, wenn man eigentlich Maßarbeit anbietet.

Eine Hand, die den Aktualisieren-Button im Website-Backend anklickt.

Eines Abends im März: Der 'Aktualisieren'-Button

Es war einer dieser ersten Abende im März, an denen man riechen kann, dass der Winter bald vorbei ist. Ich hatte meine Leistungsseite komplett umgebaut. Keine vagen Formulierungen mehr, sondern klare Strukturen. Ich hatte gelernt, dass Preistransparenz kein rechtliches Übel ist, sondern tatsächlich Vertrauen schafft – wenn man es richtig anstellt.

Ich habe mich gegen das Versteckspiel entschieden. Wer als Privatperson bei mir anfragt, weiß jetzt sofort, woran er ist. Das filtert auch die Leute aus, die eigentlich nur ein Schnäppchen suchen und meine Arbeit nicht wertschätzen. Es fühlte sich an wie das tiefe Ausatmen nach einem langen Behördengang, als ich endlich den 'Aktualisieren'-Button drückte. Die Panik war weg, die Struktur war da.

Dabei fiel mir auf, wie wichtig es ist, dass nicht nur die Preise stimmen, sondern auch das Kleingedruckte im Hintergrund. Ich erinnere mich, dass ich in dieser Phase auch begriffen habe, warum ich als Freelancerin spezielle AGB für Berater und Coaches brauchte, weil Standard-Texte einfach nicht abbilden konnten, wie ich eigentlich arbeite. Die Preisauszeichnung ist nämlich nur die Spitze des Eisbergs; die AGB sind das Fundament, das alles zusammenhält, wenn es mal stürmisch wird.

Was ich heute jedem Solopreneur raten würde? Hab keine Angst vor den Zahlen. Die PAngV klingt gruseliger, als sie ist, wenn man erst einmal verstanden hat, dass es eigentlich nur um Fairness gegenüber dem Kunden geht. Klar, ich bin keine Anwältin und dieser Text hier ist mein ganz persönliches Tagebuch meiner Stolpersteine. Wenn du unsicher bist, frag jemanden, der sich wirklich auskennt, oder schau mal beim Datenschutzbeauftragten deiner Stadt vorbei – die sind oft netter, als man denkt.

Jetzt, im August 2026, blicke ich auf diese Monate zurück und schmunzle über meine Panik wegen eines simplen Preisschilds. Es ist wie mit dem ersten Mal Kochen ohne Rezept: Am Anfang hat man Angst, dass die Küche abbrennt, und am Ende schmeckt es eigentlich ganz passabel. Meine Website steht, die Preise sind rechtssicher, und ich kann mich endlich wieder dem widmen, was ich eigentlich liebe: dem Schreiben.

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