Dieses Glossar bietet eine systematische Übersicht der zentralen Rechtsbegriffe, die für den rechtskonformen Betrieb einer Website in Deutschland maßgeblich sind. Die Definitionen basieren auf der aktuellen Gesetzgebung, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
Glossar der Rechtsbegriffe
| Begriff | Definition und rechtliche Grundlage | Relevanz für Website-Starter |
|---|---|---|
| Abmahnung | Die formale Aufforderung einer Person an eine andere, eine bestimmte Handlung (z. B. eine Urheberrechtsverletzung) künftig zu unterlassen. Die Gebühren für eine erstmalige Abmahnung im Bereich Datenschutz oder Wettbewerbsrecht sind für kleine Unternehmen oft auf ca. 143,60 € bis 230,00 € gedeckelt (§ 13 UWG). | Dient der außergerichtlichen Beilegung von Rechtsverstößen. |
| AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) | Vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen (§ 305 BGB). Sie sind für Websites nicht gesetzlich zwingend, aber zur Haftungsbeschränkung und Standardisierung üblich. | Regeln die rechtliche Beziehung zwischen Betreiber und Kunden. |
| AV-Vertrag (Auftragsverarbeitungsvertrag) | Ein Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO, der abgeschlossen werden muss, wenn ein Dienstleister (z. B. Hoster, E-Mail-Tool) personenbezogene Daten im Auftrag des Website-Betreibers verarbeitet. | Zwingend erforderlich bei Nutzung externer Tools (SaaS). |
| Datenschutzerklärung | Eine nach Art. 13 DSGVO obligatorische Information für Nutzer darüber, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage erhoben werden. | Muss von jeder Seite der Website aus erreichbar sein. |
| Double-Opt-In (DOI) | Ein Verfahren zur Einholung einer ausdrücklichen Einwilligung im E-Mail-Marketing. Der Nutzer bestätigt seine Anmeldung über einen Link in einer Bestätigungs-E-Mail. Dies dient dem Nachweis der Einwilligung gemäß § 7 UWG. | Standardverfahren zur Vermeidung von Spam-Abmahnungen. |
| Impressumspflicht | Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 DDG (ehemals TMG). Sie gilt für alle „geschäftsmäßigen“ Online-Dienste. | Erfordert Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten des Betreibers. |
| Personenbezogene Daten | Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (z. B. Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse) gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO. | Grundlage für die Anwendbarkeit der DSGVO. |
| TDDDG (ehemals TTDSG) | Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz regelt in § 25 TDDDG den Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen (z. B. Cookie-Einwilligung). | Rechtliche Basis für die Notwendigkeit von Consent-Bannern. |
| Urheberrecht | Schützt persönliche geistige Schöpfungen wie Texte, Bilder oder Softwarecode (§ 2 UrhG). Schutz entsteht automatisch mit der Schöpfung. | Verbot der Nutzung fremder Inhalte ohne Lizenz. |
| Verfahrensverzeichnis (VVT) | Ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten, das gemäß Art. 30 DSGVO von Verantwortlichen geführt werden muss (mit Ausnahmen für Kleinstbetriebe, die jedoch in der Praxis oft nicht greifen). | Interne Dokumentationspflicht für den Datenschutz. |
| Widerrufsbelehrung | Information über das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen (§ 312g BGB). Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage. | Essentiell für den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen. |
Last verified: 2026-06-22
Sources
- Bundesministerium der Justiz: Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) § 5 Allgemeine Informationspflichten
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Offizieller Text
- Bundesministerium der Justiz: TDDDG § 25 Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) § 13 Sachliche Zuständigkeit; Gebührendeckelung
- Urheberrechtsgesetz (UrhG) § 2 Geschützte Werke
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 312g Widerrufsrecht