Mein Rechtsweg

Mehrsprachige Website rechtssicher gestalten für internationale Kunden

Es war ein nasskalter Abend in Leipzig, die Straßenbahnen quietschten draußen in der Ferne, und ich saß mit einer riesigen Tasse Tee vor meinem Monitor. Eigentlich wollte ich nur Feierabend machen, als dieses eine 'Pling' mein Postfach aufweckte. Eine Anfrage aus Lyon. Eine echte, potenzielle Kundin, die meine Texte auf Englisch buchen wollte. Mein Herz machte einen Hüpfer, doch im nächsten Moment kam der kalte Schauer: Mein Impressum war rein deutsch. Meine Datenschutzerklärung? Ein deutsches Paragraphen-Monster. Versteht sie das überhaupt? Und viel wichtiger: Darf ich das so?

Ende November: Der Lyon-Schock und die Sprachbarriere

In dieser Woche realisierte ich, dass Internationalisierung nicht nur bedeutet, ein paar hübsche englische Sätze in die 'About Me'-Sektion zu werfen. Ich fühlte mich wie bei meiner ersten Steuererklärung – völlig überfordert von Begriffen, die schon auf Deutsch kaum Sinn ergaben. Da saß ich nun und fragte mich, ob Google Translate für Rechtstexte ausreicht. Spoiler: Mein Bauchgefühl sagte nein, und mein innerer Monk schrie bei dem Gedanken an eine Abmahnung laut auf. Ich dachte kurz: 'Merkt das wirklich jemand, wenn der Cookie-Banner nur auf Deutsch erscheint?' – und dann kam die Panik vor der ersten Abmahnung.

Das Problem ist nämlich, dass wir in Deutschland das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) haben. Früher hieß das mal anders, aber seit kurzem ist es das DDG, und laut DDG Paragraph 5 muss ich bestimmte Informationen einfach bereithalten. Wenn ich jetzt meine Dienste explizit in Frankreich oder England anbiete, müssen diese Menschen auch verstehen, wer ich bin. Ein Impressum, das nur 'Haftungsausschluss' sagt, hilft einer Französin wenig, wenn sie nicht weiß, dass das 'Mentions Légales' bedeutet. Es fühlte sich an wie ein Apothekenbeipackzettel, den man versucht in einer Fremdsprache zu lesen, während man schon Kopfschmerzen hat.

Nahaufnahme eines Laptops mit zweisprachigem Impressum und handschriftlichen Notizen.

Mitte Februar: Die Flagge im Menü und die rechtliche Kettenreaktion

Nachdem ich mich im Winter durch die ersten Entwürfe gekämpft hatte, kam die nächste Hürde. Ich dachte, ich setze einfach eine kleine britische Flagge oben rechts ins Menü und fertig ist die Laube. Aber Pustekuchen. Sobald man eine Sprache aktiv anbietet, greift das sogenannte Transparenzgebot. Das ist kein netter Vorschlag, sondern ein harter Kern der DSGVO. Genauer gesagt geht es um die Informationspflichten nach DSGVO Artikel 13. Wenn ich Daten von meiner Kundin aus Lyon erhebe, muss ich ihr in einer Sprache, die sie versteht (und die ich auf der Seite anbiete), erklären, was mit ihren Daten passiert.

An diesem Tag saß ich bis spät in die Nacht am Schreibtisch. Das fahlblaue Licht der Lampe spiegelte sich in meinem Glas, und ich spürte dieses trockene Gefühl in den Augen nach drei Stunden Vergleichen von englischen und deutschen Datenschutzklauseln. Ich lernte auf die harte Tour: Wenn die Website auf Englisch ist, müssen es die Rechtstexte auch sein. Man kann nicht die Sahnetorte (den Content) auf Englisch servieren und die Zutatenliste (den Datenschutz) nur auf Deutsch im Keller verstecken. Da ich kein Jura studiert habe, musste ich mir alles mühsam zusammensuchen. Ich habe sogar mal kurz beim Datenschutzbeauftragten nachgefragt, weil ich unsicher war, ob mein DSGVO konformes Kontaktformular auch in der englischen Version einen extra Haken braucht. Die Antwort war ein klassisches 'Es kommt darauf an', was mich natürlich erst mal nicht weiterbrachte.

Nach etwa sechs Wochen: Warum automatische Übersetzungen mein Anker wurden

Hier kommt der Punkt, an dem ich fast aufgegeben hätte. Ich hatte ein Angebot von einem Übersetzer für meine Rechtstexte vorliegen, das fast so viel kostete wie mein erster kleiner Gebrauchtwagen. Aber dann stieß ich auf eine interessante Sichtweise, die mir ein befreundeter Webdesigner steckte: Die automatische Übersetzung von Rechtstexte-Generatoren ist oft sicherer als eine manuelle Übersetzung durch Dritte. Warum? Weil diese Tools die konsistente Verwendung technischer Begriffe garantieren. Ein Übersetzer mag zwar schöneres Englisch schreiben, aber wenn er 'Datenschutz' einmal mit 'Data Protection' und einmal mit 'Privacy' übersetzt, wo eigentlich ein feststehender Rechtsbegriff stehen müsste, wird es wackelig.

Ich habe mich also für einen professionellen Generator entschieden, der die Texte direkt in mehreren Sprachen ausspuckt. Das war eine enorme Erleichterung. Es fühlte sich an, als hätte mir jemand die Last eines ganzen Behördengangs abgenommen. Ich konnte sicher sein, dass die Begriffe in der Datenschutzerklärung exakt zu den Begriffen im Cookie-Banner passen. Konsistenz ist hier das Zauberwort. Ich nutze mittlerweile auch Systeme, um meine Rechtstexte auf der Website aktuell zu halten, denn nichts ist peinlicher als eine englische Seite mit veralteten deutschen Paragraphen im Footer.

Computermaus neben markierten Rechtstexten und einem kleinen Globus auf dem Schreibtisch.

An einem verregneten Sonntag im Mai: Das befreiende 'Go-Live'

Es war einer dieser typischen Leipziger Maitage – draußen grau, aber in meinem Arbeitszimmer brannte die Luft vor Aufregung. Ich hatte alle Texte eingepflegt. Das Impressum war zweisprachig, die Datenschutzerklärung wechselte brav die Sprache, wenn man auf die Flagge klickte, und sogar mein Cookie-Banner begrüßte internationale Besucher nun mit einem höflichen 'We use cookies'. Es war ein Moment purer Erleichterung. Ich wusste jetzt, dass ich nicht nur oberflächlich international bin, sondern ein rechtlich sauberes Fundament habe.

Was ich gelernt habe: Das Risiko ist real. Die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren nach Paragraph 195 BGB im Hinterkopf zu haben, beruhigt mich zwar nicht gerade (denn so lange könnte theoretisch wegen alter Fehler etwas nachkommen), aber ich habe jetzt das Gefühl, alles getan zu haben, was für mich als Solopreneurin machbar ist. Ich bin keine Juristin, aber ich habe gelernt, dass Transparenz wichtiger ist als juristische Perfektion in der Wortwahl. Es geht darum, dass der Nutzer versteht, was passiert.

Erfolgreich abgehakte Checkliste für Website-Rechtstexte auf einem hellen Schreibtisch.

Wenn du also auch mit dem Gedanken spielst, deine Seite mehrsprachig zu machen: Lass dich nicht von der Angst vor der Bürokratie lähmen. Ja, es ist ein Berg Arbeit, und ja, man fühlt sich manchmal wie ein Hochstapler im Paragraphen-Dschungel. Aber Schritt für Schritt ist es machbar. Und falls du dich fragst, wie man andere Dinge auf der Seite absichert – ich habe zum Beispiel lange recherchiert, warum ich den Haftungsausschluss für externe Links auf meinem Blog trotzdem nutze, auch wenn manche sagen, das sei veraltet. Es gibt einfach ein besseres Gefühl, wenn man seine Hausaufgaben gemacht hat. Meine Kundin aus Lyon hat übrigens gebucht. Und sie hat nicht einmal nach dem Datenschutz gefragt – wahrscheinlich, weil er einfach professionell da war, wo er sein sollte.

Haftungsausschluss:
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