
Die Tab-Taste klackt wieder und wieder, und der Fokus-Rahmen bleibt unsichtbar. Ich habe die Augen geschlossen und versuche, meine eigene Seite nur mit der Tastatur zu bedienen – mitten in einem Café an der Karl-Liebknecht-Straße, den Laptop schräg auf den Knien. Für eine barrierefreie Website reicht offenbar nicht, dass sie hübsch aussieht, das merke ich sehr schnell, mit geschlossenen Augen und einem Programm, das mir partout nicht zeigen will, wo ich gerade bin. Dabei führe ich mein Solopreneur-Tagebuch schon eine Weile und dachte, mit Impressum und Cookie-Banner wäre der bürokratische Endgegner besiegt – bis mir klar wurde, dass BFSG-Umsetzung und inklusives Webdesign die nächste Pflichtübung sind.
Bevor ich mich an das Thema herangewagt habe, hatte ich es erst mit stundenlangen DSGVO-Erklärvideos auf YouTube versucht – am Ende hatte ich einen Browser voller offener Tabs und nichts davon wirklich umgesetzt. Barrierefreiheit hatte ich bis dahin für etwas gehalten, das nur Behördenseiten betrifft, trocken wie ein Apothekenbeipackzettel und ungefähr so einladend. Das hätte ich gerne vorher gewusst: Auch als Ein-Frau-Unternehmen mit eigener Website kann einen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz einholen, ganz unabhängig davon, wie klein das eigene Business gerade noch ist.
'Sieht schön aus' ist nicht genug: Der Kontrast-Check Mitte Februar

Der Kaffee wird kalt, während ich weiter durch mein Menü tabbe und nirgendwo sehe, wo der Cursor gerade steht. Es fühlt sich an wie mein erster Behördengang in Leipzig: Man weiß, man muss irgendwohin, aber alle Schilder sind unlesbar, und die Tür ist zu. Screenreader-Nutzer erleben meine Seite offenbar ganz ähnlich – ein Rätsel ohne Beschriftung.
Zurück am Rechner öffne ich einen Accessibility-Check und sehe eine lange Liste roter Kreuze. Meine Seite sah hübsch aus, aber für jede Software, die nicht sehen kann, war sie kaum zu gebrauchen. Ich hatte angenommen, ein kleines Accessibility-Plugin mit dem Männchen-Symbol würde das Problem lösen – falsch gedacht, denn genau diese Overlays machen es für echte Screenreader-Nutzer oft noch schlimmer und schützen rechtlich kaum etwas.
Warum Kontrast zählt: Mitte Februar

Ein Kontrast-Tool prüft meine Markenfarben, ein sanftes Beige auf Weiß, sehr instagram-tauglich, wie ich fand. Es fällt gnadenlos durch. Für Menschen mit Sehschwäche war mein liebstes Beige schlicht unlesbar, und die WCAG nehmen dabei keine Rücksicht auf Geschmack.
Mein Branding musste ich anfassen, was sich anfühlte wie die Korrektur meiner ersten Steuererklärung, als das Finanzamt mir erklärte, dass 'sieht ordentlich aus' keine anerkannte Kategorie für Belege ist. Nach ein paar Stunden Herumprobieren fand ich ein dunkleres Taupe, das durch den Check kam und trotzdem noch nach mir aussah – der erste kleine Sieg gegen die Unsichtbarkeit.
Barrierefreiheit fängt übrigens oft dort an, wo man es am wenigsten erwartet, nämlich beim Hosting: Wer eine langsame Seite hat, baut schon die erste Hürde für Leute mit altem Handy oder schwacher Verbindung ein. Froh war ich, dass ich mich früher schon darum gekümmert hatte, wie ich endlich ein DSGVO konformes Hosting für meine Website fand, das auch technisch stabil läuft.
Über hundert Alt-Texte: Die Sisyphusarbeit Ende Februar

Über hundert Blog-Bilder ohne brauchbaren Alt-Text, das war die Bestandsaufnahme, die mich fast umgehauen hat. Ein Teil davon stand einfach leer, der Rest hieß 'IMG_4567.jpg' oder so ähnlich – für einen Screenreader klingt das exakt so hilfreich, wie es sich anhört. Stell dir vor, du hörst dir eine Website an, und alle zwei Minuten liest dir jemand nur eine Dateinummer vor.
Also setzte ich mich hin und fasste jedes Bild einzeln an. 'Frau sitzt am Laptop' ist besser als nichts, aber 'Freiberufliche Texterin bearbeitet Alt-Texte für ihre barrierefreie Website' ist das, was wirklich weiterhilft. Renée, eine Grafikdesignerin, mit der ich mich schon länger in einer DSGVO-Facebook-Gruppe austausche, schrieb mir dazu eine Nachricht – wie bei ihr üblich erst die Frage, dann ihr eigener Lösungsversuch, dann das Ergebnis, fein säuberlich untereinander. Ihre Methode half mir, meine eigenen Bildbeschreibungen strukturierter anzugehen, statt einfach drauflos zu tippen.
Mittendrin schrieb mir auch Manfred, der meine Beiträge seit dem allerersten Impressum-Artikel liest und sie sogar in seinem eigenen Coaching-Netzwerk weiterempfiehlt, eine Mail: Ob Barrierefreiheit auch für seine eigene Landingpage gelte. Ehrlich antworten konnte ich nur, dass ich selbst noch mittendrin steckte, aber genau solche Fragen zeigten mir, wie viele von uns gerade gleichzeitig durch dasselbe Dickicht laufen.
Vierte Woche: Wenn die Mühe plötzlich sichtbar wird

In der vierten Woche passierte etwas, mit dem ich nicht gerechnet hatte: Meine Rankings in der Google Search Console fingen an zu klettern. Erst vermutete ich einen Anzeigefehler im Tool. Google liest schließlich keine Bilder, nur Code und Alt-Text, und mag klare Überschriften-Hierarchien genauso gern wie ein Screenreader – kein Wunder also, dass sich beides gegenseitig befeuerte.
Indem ich meine Seite barrierefrei machte, machte ich sie gleichzeitig suchmaschinenfreundlicher, eine Art doppelte Dividende, mit der ich nicht geplant hatte. Aus meinem Newsletter kam in dieser Woche ein kleines Echo dazu: Kurz zuvor hatte ich die Anmeldung auf doppelte Bestätigung umgestellt, und als die erste automatische Bestätigungsmail zwischen Werbung und Rechnungen in meinem eigenen Postfach auftauchte, ganz unspektakulär, dachte ich nur: Es funktioniert wirklich. Zwei Baustellen, ein Gefühl.
Zähle ich die Baustellen zusammen, die ich seither nacheinander abgearbeitet habe, wird mir fast schwindelig: erst das Impressum, dann die Datenschutzerklärung, dann das passende Cookie-Banner, dazwischen die DSGVO-Grundlagen ganz allgemein, dann Google Fonts lokal einbinden, dann der Newsletter mit doppelter Bestätigung, dann eigene AGB, dann Verträge zur Auftragsverarbeitung mit meinen Tools, und jetzt eben Drittanbieter-Einbettungen ohne Tracking-Falle. Barrierefreiheit war die nächste Stufe, die ich einfach nicht hatte kommen sehen.
Ende April: Barrierefreiheit wird zur Gewohnheit
Heute schreibe ich den Alt-Text zuerst, noch bevor der Rest eines neuen Blogposts steht, und das ist keine Selbstdisziplin mehr, sondern einfach Routine. Kontraste prüfe ich, bevor eine neue Grafik hochgeladen wird, und ab und zu klicke ich testweise mit der Tab-Taste durch, nur um zu sehen, ob ich noch 'durchkomme'.
Auch meinen Instagram-Feed auf der Seite habe ich in dieser Zeit überarbeitet, damit soziale Inhalte niemanden ausschließen, ohne dabei das Tracking-Monster zu füttern. Festgehalten habe ich, wie ich einen Instagram Feed DSGVO konform ohne Tracking eingebunden habe, was erstaunlich gut zu meinen neuen Standards passte.
Für uns Solopreneure ohne Entwicklerteam und ohne eigene Rechtsabteilung ist der Weg zur barrierefreien Website oft mühsam, aber machbar, wenn man ihn in Etappen angeht statt alles auf einmal zu wollen. Am meisten hat mich überzeugt, dass eine barrierefreie Website wirklich für alle besser wird: für die Mutter, die mit dem schlafenden Baby auf dem Arm nur eine Hand frei hat, für Leser mit schwächeren Augen, denen zu wenig Kontrast das Lesen verleidet, und für mich selbst, weil ich weiß, dass ich niemanden vor der digitalen Tür stehen lasse. Diese Einträge sind mein persönlicher Erfahrungsbericht, keine Rechtsberatung – bei conkreten Fragen zu deiner eigenen Seite lohnt sich am Ende immer der Griff zu einer Fachperson.
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