Mein Rechtsweg

Kundenlogos auf der Website rechtssicher nutzen als Freelancer ohne Abmahnung

Ich sitze in einem kleinen Café im Leipziger Westen, der Milchschaum meines Cappuccinos ist längst in sich zusammengefallen, und ich starre auf den Bildschirm. Vor mir flimmern die Websites meiner Texter-Kolleginnen. Überall diese schicken Leisten: „Bekannt aus“ oder „Meine Kunden“, geschmückt mit bunten, professionellen Logos. Es sieht so verdammt erwachsen aus. So erfolgreich. Und dann schaue ich auf meine eigene Seite, die ich Anfang 2024 mit so viel Schweiß und Tränen (erinnert ihr euch noch an mein Cookie-Banner-Trauma?) gestartet habe. Da klafft eine Lücke. Meine Referenzen stehen dort nur als nackter Text. Keine Logos. Warum? Weil mich plötzlich diese altbekannte Panik packte: Darf ich das eigentlich?

Es ist dieser Mix aus Neid auf die Ästhetik der anderen und der tiefsitzenden Angst, dass morgen ein Brief vom Anwalt im Briefkasten liegt. Nur weil ich zeigen wollte, dass ich für eine Versicherung oder ein hippes Startup aus Berlin Texte geschrieben habe. Also habe ich angefangen zu graben. Und was ich dabei gefunden habe, fühlte sich erst mal an wie ein Beipackzettel einer Apotheke: kompliziert, voller Nebenwirkungen und am Ende ist man sich nicht sicher, ob man die Pille wirklich schlucken will.

An einem verregneten Nachmittag im März

An diesem Tag war das Wetter in Leipzig so grau wie meine Laune beim Thema Rechtssicherheit. Ich hatte gerade mein Portfolio überarbeitet und wollte die Logos meiner ersten drei großen Kunden einfügen. Technisch eine Sache von zwei Minuten. Aber mein Bauchgefühl schlug Alarm. Ich erinnerte mich dunkel an eine Diskussion in einer Freelancer-Gruppe, dass „bloße Referenznennung“ nicht gleichbedeutend mit „Logo-Nutzung„ ist.

Das flaue Gefühl im Magen, als ich realisiere, dass meine „As seen on“-Leiste ohne explizite Erlaubnis eigentlich eine tickende Zeitbombe ist, ließ mich den „Veröffentlichen“-Button erst mal ganz weit weg schieben. Ich dachte fälschlicherweise: „Hey, ich habe die Texte für sie geschrieben, sie waren zufrieden, also ist es doch Werbung für beide Seiten, wenn ich ihr Logo zeige.“ Ein klassischer Denkfehler, wie ich heute weiß. Ein Logo ist nämlich nicht nur ein Bildchen. Es ist ein geschütztes Markenzeichen.

Dabei stieß ich auf die regelmäßige Verjährungsfrist für Abmahnansprüche. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) § 195 beträgt diese 3 Jahre. Das klingt erst mal lang, aber das Problem ist: Die Frist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und man davon erfahren hat. Wenn ich also heute ein Logo unerlaubt hochlade, könnte das noch in drei Jahren teuer werden. Diese Erkenntnis war mein erster Kaffee-Ersatz an diesem Nachmittag – ich war schlagartig hellwach.

Verträge und Notizen zur Logo-Nutzung auf einem Holzschreibtisch.

Etwa drei Wochen nach Projektabschluss

Ich hatte gerade ein großes Projekt für eine Agentur abgeschlossen und dachte: „Jetzt oder nie.“ Ich wühlte mich durch meine alten Verträge. Ich suchte nach dem Wort „Nutzungsrechte“. In den meisten Fällen stand dort viel darüber, was der Kunde mit meinen Texten machen darf (Spoiler: alles), aber fast gar nichts darüber, was ich mit dem Namen des Kunden machen darf.

Hier kommt die bittere Pille: Die Annahme, dass eine bloße Referenzliste markenrechtlich unbedenklich ist, ignoriert oft die Realität. Viele Firmen haben extrem restriktive Markenrichtlinien. Nur weil ich eine Dienstleistung erbracht habe, gibt mir das Markenrecht kein automatisches Recht, die grafische Gestaltung ihres Logos zu nutzen. Die namentliche Nennung in Textform („Ich habe für Firma XY gearbeitet“) ist rechtlich oft viel unbedenklicher als das bunte Logo. Das Logo ist nämlich ein Werk der angewandten Kunst und unterliegt dem Urheberrecht.

Ich lernte, dass der Markenschutz laut MarkenG § 47 immer für einen Verlängerungszeitraum von 10 Jahren gilt. Das Unternehmen hat also ein sehr langfristiges Interesse daran, wer dieses Logo wo und wie benutzt. Wenn ich das Logo ohne Erlaubnis auf meine Seite klatsche, greife ich in deren Markenidentität ein. Ich bin ja keine Juristin – das ist nur das, was ich mir mühsam aus Gesetzestexten und Gesprächen mit anderen Betroffenen zusammengereimt habe. Aber die Quintessenz war klar: Ein „Ich dachte, das passt schon“ schützt vor Abmahnung nicht.

Eines Abends im späten Juli

Es war eine dieser schwülen Leipziger Nächte. Das Fenster stand offen, und irgendwo draußen hörte man noch das ferne Klappern der Straßenbahn. Das leise Klicken meiner mechanischen Tastatur spät in der Nacht, während ich vorsichtige Anfragen an Marketingabteilungen tippe, war das einzige Geräusch im Raum. Ich hatte mich entschieden: Ich will keine Grauzonen mehr. Ich will ruhig schlafen.

Ich recherchierte weiter im Urheberrechtsgesetz (UrhG) § 64. Wusstet ihr, dass die Schutzdauer des Urheberrechts sogar bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers reicht? Das ist Wahnsinn. Ein Logo, das ein Designer entworfen hat, ist also fast „ewig“ geschützt. Wenn das Unternehmen also die Rechte vom Designer hat, sitzen die am längeren Hebel.

In dieser Nacht schrieb ich drei E-Mails. Ganz simpel. Kein Juristendeutsch, sondern einfach: „Hey, die Zusammenarbeit hat mir riesigen Spaß gemacht. Darf ich euer Logo auf meiner neuen Portfolio-Seite als Referenz zeigen?“ Ich kam mir erst ein bisschen doof vor. So, als würde ich nach Erlaubnis fragen, ob ich mein eigenes Zeugnis vorzeigen darf. Aber wisst ihr was? Es fühlte sich auch gut an. Ähnlich wie damals, als ich endlich verstanden habe, warum ein SSL Zertifikat Pflicht für meine Website als Freelancerin ist – es ist einfach ein weiterer Haken auf der Liste zur Professionalität.

E-Mail-Entwurf für eine Anfrage zur Logo-Nutzung beim Kunden.

Kurz vor der Veröffentlichung meines neuen Portfolios

Die Antworten kamen schneller, als ich dachte. Zwei Kunden sagten sofort „Klar, mach ruhig!“, einer schickte mir sogar direkt das Logo im richtigen Format und mit einem Styleguide (was man darf und was nicht – z.B. nicht stauchen, keine anderen Farben). Der dritte Kunde war eine größere Firma. Dort hieß es: „Textliche Nennung okay, Logo-Nutzung bedarf einer Freigabe durch die Rechtsabteilung, das dauert.“

Und genau da liegt der Hund begraben. Hätte ich das Logo einfach so genutzt, hätte ich genau diese Rechtsabteilung vielleicht unfreiwillig kennengelernt. Mein Learning aus dieser Woche: Ein einfacher Einzeiler per Mail reicht oft aus, um die rechtliche Panikzone zu verlassen. Es ist ein bisschen wie mit der Preisauszeichnungspflicht für Dienstleistungen – wenn man es einmal verstanden und umgesetzt hat, fragt man sich, warum man vorher so ein Drama daraus gemacht hat.

Was ich heute anders mache? Ich habe mein System komplett umgestellt. In jedes neue Angebot schreibe ich jetzt einen kleinen Passus zur Referenznutzung direkt mit rein. So wird das Thema direkt am Anfang geklärt, wenn die Stimmung noch voller Vorfreude auf das Projekt ist, und nicht erst Monate später, wenn man sich vielleicht gar nicht mehr so nah ist. Das ist wie mit dem Impressum – man muss es einmal richtig aufsetzen, damit man danach den Kopf frei hat für das, was man eigentlich liebt: das Schreiben.

Wenn ihr also auch vor dieser glänzenden „Logowand“ steht und euch unsicher seid: Fragt nach. Es kostet nichts, außer fünf Minuten Zeit für eine Mail. Und das Gefühl, wenn man den „Update“-Button drückt und weiß, dass alles seine Richtigkeit hat? Das ist besser als jeder doppelte Espresso in der Leipziger Innenstadt. Wir lernen eben alle Schritt für Schritt, und solange wir dranbleiben und nicht den Kopf in den Sand stecken, wird diese Website-Reise von Monat zu Monat entspannter. Fragt im Zweifel aber immer einen echten Anwalt oder beim Datenschutzbeauftragten nach – ich teile hier nur meine persönlichen Stolpersteine und wie ich sie aus dem Weg geräumt habe.

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