Mein Rechtsweg

Datenschutzerklärung erstellen: Mein ehrlicher Weg durch den Paragrafen-Dschungel (Update 2026)

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Über dem Kopierer in der Stadtbibliothek Leipzig am Wilhelm-Leuschner-Platz hängt ein laminierter Zettel mit einer kostenlosen Datenschutzerklärung zum Abschreiben. Genau dieser Zettel bringt den größten Irrtum auf den Punkt, dem fast jede Solopreneurin früher oder später begegnet: die Vorstellung, eine DSGVO-Datenschutzerklärung sei ein Textbaustein, der auf jeder Website gleich gut funktioniert, solange nur Name und Adresse ausgetauscht werden. Diesem Irrtum bin ich selbst aufgesessen, und er hat mich später mehr Nerven gekostet als jede Steuererklärung.

Klingt hart, ist aber so: Ein kopierter Text beschreibt fremde Cookie-Einstellungen, fremde Newsletter-Tools, fremde Kontaktformulare. Er hat mit der eigenen Seite ungefähr so viel zu tun wie ein Apothekenbeipackzettel für ein Medikament, das man selbst gar nicht nimmt.

Der Irrglaube vom universellen Datenschutzerklärung-Text

Eine Freundin von mir, die nebenbei Töpferkurse in einem Keramikstudio belegt, hat mich vor Kurzem gefragt, ob sie für ihren kleinen Onlineshop mit Ton-Sets einfach meine Datenschutzerklärung übernehmen kann. Verständlich, dass sie fragt – die Texte klingen alle ähnlich formell, und niemand soll auf Anhieb einen Unterschied merken. Ablehnen musste ich trotzdem, aus einem sehr persönlichen Grund.

Genau das hatte ich am Anfang selbst gemacht. Ich hatte die Datenschutzerklärung einer befreundeten Kollegin wortwörtlich übernommen und nur Name und Kontaktangaben ausgetauscht. Übersehen hatte ich dabei, dass sie ein anderes Newsletter-Tool nutzte, ein anderes Analyse-Plugin und eine andere Kommentarfunktion als ich. Meine kopierte Erklärung beschrieb eine Website, die es so gar nicht gab – meine eigene.

Eine zweite Verwechslung schleicht sich dabei oft ein: Viele werfen die Datenschutzerklärung und das Impressum in einen Topf, dabei regelt eine ganz andere Vorschrift, wer überhaupt ein Impressum braucht – das ist, wie ich mittlerweile weiß, ein eigenes Kapitel für sich. In einer dieser nächtlichen Recherche-Sessions blieb mein Cursor lange über dem Absatz zu § 5 DDG hängen, bis mir klar wurde: Das ist ein komplett anderes Thema.

Handschriftliche DSGVO-Checkliste einer Solopreneurin für die eigene Datenschutzerklärung im Notizbuch

Warum eine kopierte Erklärung vor der Aufsichtsbehörde nichts wert ist

Im Kern verlangt die Datenschutz-Grundverordnung nur, dass Besucher nachvollziehen können, was mit ihren Daten passiert – die Grundlagen dahinter sind schlichter, als die Paragrafen vermuten lassen. Standhalten kann eine Datenschutzerklärung trotzdem nur, wenn sie genau die Datenflüsse beschreibt, die auf der eigenen Seite tatsächlich passieren – nicht die einer anderen Seite, egal wie ähnlich das Angebot aussieht. Jedes Analyse-Tool, jeder eingebundene Font, jedes Kontaktformular und jedes Newsletter-Tool muss namentlich und mit passendem Zweck auftauchen, sonst bleibt der Text eine hübsche Behauptung ohne Substanz.

Deshalb setze ich inzwischen auf einen Generator-Ansatz statt loser Textbausteine, und an anderer Stelle beschreibe ich ausführlicher, warum ich einen Impressum und Datenschutz Generator statt Vorlagen nutze. So ein Ansatz zwingt einen, jedes einzelne Element der eigenen Seite wirklich durchzugehen, statt sich auf einen fremden Text zu verlassen.

Nutzt du zum Beispiel ein Cookie-Banner, muss die Erklärung exakt widerspiegeln, wofür Besucher dort ihre Einwilligung geben – und das hängt direkt davon ab, welches Cookie Banner für die eigene WordPress Seite überhaupt zum Einsatz kommt. Bindest du YouTube-Videos ein, ändert sich außerdem, was offengelegt werden muss, je nachdem ob das Video ganz ohne Tracking eingebunden ist oder nicht. Sammelst du Adressen für einen Newsletter, muss der Text zur tatsächlichen Anmeldeart passen, egal ob mit Double-Opt-in oder ohne.

Sobald ein externer Dienstleister im Hintergrund Daten für dich verarbeitet, gehört außerdem ein Verweis auf den passenden Auftragsverarbeitungsvertrag in die Erklärung – ein Vertrag, den erstaunlich viele Solopreneure schlicht nie geprüft haben. Wer daneben eigene Leistungen verkauft, merkt schnell, dass die Datenschutzerklärung die eigenen AGB nicht ersetzt, sondern dass es zwei getrennte Baustellen bleiben, die gerne verwechselt werden.

WordPress-Dashboard mit Plugin-Liste, die für die DSGVO-Datenschutzerklärung Tool für Tool geprüft wird

Eine Datenschutzerklärung ist nie endgültig fertig

Genauso hartnäckig hält sich die Vorstellung, eine Datenschutzerklärung sei mit der Veröffentlichung erledigt. Neulich habe ich nach einem Plugin-Update aus Versehen den Seitenquelltext geöffnet und gesehen, dass der alte Google-Fonts-Link, den ich vor Monaten extra in meiner Erklärung erwähnt hatte, spurlos verschwunden war. Wie man Schriftarten grundsätzlich lokal einbindet, ist ein eigenes Thema für sich, aber der Moment hat mir etwas anderes gezeigt: Jedes Update, jedes neue Tool verändert die Grundlage, auf der die eigene Erklärung steht.

Was letztes Jahr korrekt war, kann heute schon wieder veraltet sein, ganz ohne dass sich am Text selbst etwas geändert hat. Wer sehen will, wie sich so ein Tool-Abgleich in der Praxis konkret umsetzen lässt, findet in einem anderen Eintrag, wie ich mit easyRechtssicher meine Website baue.

Smartphone mit veröffentlichter Datenschutzerklärung einer Solopreneurin vor Leipziger Stadtansicht

So prüfst du, ob deine eigene Erklärung nur gut aussieht oder wirklich passt

Bevor ich heute behaupte, eine Datenschutzerklärung sei fertig, gehe ich eine einzige Kontrollfrage durch: Beschreibt jeder Absatz in diesem Text ein Tool, das auf meiner eigenen Seite gerade tatsächlich läuft? Kann ich bei einem Cookie-Banner, einem Formular-Plugin oder einem eingebetteten Video nicht sofort zeigen, wo genau das im Text auftaucht, fehlt entweder ein Absatz, oder es steht einer zu viel drin, der eigentlich zu einer fremden Seite gehört.

Diese Zuordnung, Tool für Tool, Zeile für Zeile, ist der einzige verlässliche Test, ob eine Erklärung wirklich zur eigenen Website passt oder nur gut aussieht. Kopieren spart im ersten Moment Zeit, kostet später aber genau die Ruhe, die man sich mit dem Text eigentlich erkaufen wollte.

Ersetze den Mythos durch eine einfache Gewohnheit

Wer gerade an dem Punkt steht, die eigene Seite zum ersten Mal online zu stellen, sollte sich von der Vielzahl an Klauseln nicht einschüchtern lassen. Eine Datenschutzerklärung ist kein Kunstwerk, das perfekt aus einem Guss entstehen muss, sondern ein Arbeitsdokument, das mit der eigenen Website mitwächst. Wichtiger als der perfekte erste Entwurf ist die Gewohnheit, sie regelmäßig mit den tatsächlich genutzten Tools abzugleichen.

Ich bin keine Juristin, und nichts davon ersetzt eine echte Rechtsberatung – alles hier beruht auf meinen eigenen Stolpersteinen als Texterin, die sich diese Themen selbst erarbeitet hat. An der laminierten Vorlage aus der Bibliothek würde ich inzwischen achtlos vorbeigehen. Eine unperfekte, aber ehrliche und zur eigenen Seite passende Erklärung schützt am Ende mehr als jede geliehene Perfektion.

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