Das Handy vibriert zwischen zwei Ampelphasen auf der Karl-Liebknecht-Straße: eine Nachricht von Ludmila Stanek. Sie verkauft Schmuck über Etsy, hat sich gerade eine eigene Domain gesichert und will wissen, ob sie neben dem Etsy-Impressum noch ein eigenes braucht. Genau diese Frage hat mich an meinem ersten Tag mit eigener Website fast in die Knie gezwungen — lange bevor ich begriff, dass Website-Start, Impressumspflicht und DSGVO für Solopreneurinnen zusammengehören.
Kurzer Break für Transparenz, bevor es weitergeht: Dieser Text enthält Affiliate-Links zu Tools, die ich für meine eigene Website nutze; kaufst du darüber etwas, bekomme ich eine kleine Provision, ohne Aufpreis für dich. Eine Rechtsberatung ersetzt das hier nicht — für eine verbindliche Einschätzung zu deinem eigenen Fall brauchst du eine Fachanwältin für IT-Recht, keinen Tagebucheintrag von mir.
Etsy-Shop, eigene Domain: Wo hört die Impressumspflicht auf?
Ludmilas Fall lässt sich ziemlich klar auflösen: Solange sie ausschließlich über ihren Etsy-Shop verkauft, deckt Etsys eigenes Anbieter-Impressum ihren Auftritt ab. Sobald sie aber eine eigene Domain mit eigenem Shop oder Blog betreibt, zählt diese Seite als eigenständiges Angebot und braucht ein eigenes Impressum, unabhängig davon, was auf Etsy schon hinterlegt ist. Seit dem 14. Mai 2024 regelt § 5 DDG, das Digitale-Dienste-Gesetz, diese Impressumspflicht; das frühere TMG ist damit außer Kraft. Wer gewerbsmäßig digitale Dienste anbietet, muss Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer angeben, ohne Ausnahme für eine zusätzliche Zweitseite neben Etsy.
Eine kopierte Vorlage macht noch kein gültiges Impressum.
Seit zwei Jahren arbeite ich jetzt hauptberuflich als Texterin mit eigener Website, aber an meinem allerersten Tag lief das noch anders. Ich fand eine große Agentur-Website, kopierte ihr Impressum in mein WordPress-Backend und änderte nur den Namen — fertig, dachte ich. Beim zweiten Lesen, zum Glück noch vor der Veröffentlichung, klebten in meinem Text fremde Haftungsausschlüsse für internationale Lieferketten, die mit meiner Arbeit als Texterin nichts zu tun hatten. Neben mir lief der zweite, ältere Monitor mit einem Dutzend offener Tabs, und ich hörte nur noch das eigene Klicken der Maustaste, während ich mich durch endlose Paragrafen-Seiten scrollte und jeden Satz gegen meinen eigenen Fall abglich. Was ich damals nicht wusste: Ein Impressum, das nicht zum eigenen Geschäftsmodell passt, fällt eher auf als eines, das schlicht unvollständig ist.
Genau für diesen Moment lohnt sich ein Werkzeug, das man nicht komplett selbst zusammenbasteln muss. Bei easyRechtssicher hat mich am meisten überzeugt, dass der Anbieter schon seit acht Jahren am Markt ist und die Vorlagen automatisch nachzieht, wenn sich ein Gesetz ändert — ich muss nicht mehr selbst jede Novelle verfolgen. Für den reinen Einstieg, bevor überhaupt ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung stehen, hat mir außerdem der DSGVO Schritt-für-Schritt Generator geholfen, weil er Anfängerinnen ohne Juristendeutsch durch die ersten Pflichtangaben führt, auch wenn er reine AGB- oder Impressum-Module nicht mitbringt.
Google Fonts und der Schreck kurz vor der Abmahnung
Kurz danach kam der nächste Warnschuss, diesmal nicht wegen des Impressums. Eine Bekannte schickte mir einen Screenshot aus einem Forum, in dem jemand eine Abmahnung wegen extern eingebundener Google Fonts bekommen hatte, und mir wurde kalt: Mein eigenes Theme lud dieselben Schriften genauso extern nach. Noch am selben Abend habe ich die Schrift-Einbindung umgestellt, ohne auf eine eigene Abmahnung zu warten, und seitdem lese ich mir jedes neue Theme genauer an, bevor ich es installiere. Wie genau ich Google Fonts am Ende lokal eingebunden habe, ist eine eigene Geschichte für sich.
Zwischen AGB und Cookie-Banner den Überblick behalten
Birgit Tönnis, eine Webdesignerin vom Leipziger Freelancer-Stammtisch, geht mit solchen Themen ganz anders um als ich am Anfang: Sie hakt sie einfach ab wie einen Punkt auf einer Liste, ohne das Drama, das mich fast um den Schlaf gebracht hat. Von ihr kam auch der Hinweis, warum ich als Texterin eigene AGB für meine Aufträge brauche, statt mich auf Zuruf-Vereinbarungen zu verlassen. Zur gleichen Zeit stapelten sich weitere Punkte auf meiner eigenen Liste: die Einwilligung fürs Cookie-Banner, eine Checkliste für den ersten Monat mit eigener Website und die Frage, wie ich YouTube-Videos einbinde, ohne fremdes Tracking mitzuladen — jedes davon eine eigene Geschichte, die hier nicht in voller Länge Platz hat.
Newsletter ohne Double-Opt-In verschickt – und dann?
Der Newsletter war der Moment, in dem ich am meisten geflucht habe. Ich hatte die erste Anmelde-Liste zusammengetragen und die erste Ausgabe verschickt, bevor mir auffiel, dass ich nie eine Bestätigung von den Adressen eingeholt hatte — reines Single-Opt-In, ungefragt. Also habe ich sofort gestoppt, die Liste gelöscht und meinen Newsletter komplett neu mit Double-Opt-In aufgesetzt, diesmal mit echter Bestätigung statt Bauchgefühl. Als die allererste Bestätigungs-Mail eines Lesers in meinem Postfach aufploppte, mit diesem kleinen grünen Häkchen neben seiner Adresse, wusste ich: Diesmal funktioniert es wirklich, und ich muss nicht mehr heimlich hoffen, dass niemand nachfragt.
Der AV-Vertrag fehlte, und keiner hat es gemerkt.
Ein zweiter Rückschlag kam von einer Seite, an die ich gar nicht gedacht hatte: einem externen Tool, über das Kundendaten liefen, ohne dass ich je einen Auftragsverarbeitungsvertrag dafür abgeschlossen hatte. Aufgefallen ist mir das erst, als ich meine eigene Anbieter-Liste durchging und merkte, dass für genau dieses eine Tool die Unterschrift fehlte — alle anderen hatte ich längst abgehakt. Noch am selben Tag habe ich den Vertrag online abgeschlossen, bevor ich ihn vollständig vergessen konnte, und seitdem prüfe ich jedes neue Tool, bevor überhaupt die erste Kundendatei hochgeladen wird.
Zwei Wege zum selben Ziel
Am Ende bleiben zwei ehrliche Wege, keiner davon grundsätzlich falsch. Wer Zeit, Geduld und Lust hat, jeden Paragrafen selbst zu prüfen — so wie ich es beim zweiten Anlauf gemacht habe —, kann sich Impressum, Datenschutzerklärung und AGB auch ohne Tool zusammenbauen, muss dann aber jede Gesetzesänderung selbst im Blick behalten. Wer diese Zeit lieber in Kundenprojekte steckt, fährt mit einem Generator sicherer, weil er automatisch nachzieht, wenn sich etwas an der DSGVO oder am DDG ändert. Für Solopreneurinnen, die gerade erst starten, ist meistens Letzteres die realistischere Wahl.
Falls dich diese Geschichte gerade an deinen eigenen ersten Tag mit einer Website erinnert, lohnt sich ein Blick auf easyRechtssicher — für mich war es der Unterschied zwischen ständigem Nachschauen und einfach Arbeiten. Ludmila hat sich am Ende für ihre eigene Domain ein zusätzliches Impressum eingerichtet, und ihre Etsy-Beschreibung bleibt trotzdem unverändert stehen. Zwei Seiten, zwei Impressen, ein ruhiges Gefühl beim nächsten Blick ins Postfach.
Keine der Informationen auf dieser Website stellt eine medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Alle Inhalte basieren auf persönlicher Erfahrung. Wenden Sie sich an einen qualifizierten Fachmann für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung.